Die Besteuerung von Zinseinkünften privater Sparer ist in den Mitgliedstaaten der EU weitgehend harmonisiert. Daher folgt die Besteuerung dem Grundsatz nach in der Höhe völlig analog zu einem Festgeld in Österreich.
Der einzige mögliche Unterschied ist, dass je nach Land eine Quellensteuer im Ausland einbehalten wird. Diese ist in Österreich anrechenbar und wird bei der Angabe in Ihrer Einkommensteuererklärung automatisch berücksichtigt, so dass Sie auch in diesem Fall der Höhe nach völlig analog zur Anlage in Österreich besteuert werden. In Einzelfällen ist hierfür ein kostenloser Nachweis über die steuerliche Ansässigkeit in Österreich erforderlich. Alle Unterlagen und Details werden Ihnen vor Abschluss eines Festgeldes mitgeteilt.
Nach Fälligkeit des Festgeldes erhalten Sie zudem alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise für Ihre Steuererklärung in Ihrer elektronischen Postbox.