Nach EU-Recht sind die nationalen Einlagensicherungssysteme harmonisiert. Alle Banken auf WeltSparen sind Mitglied in ihrem jeweiligen nationalen Einlagensicherungssystem. Das heißt, Einlagen und aufgelaufene Zinsen sind bei allen unseren Partnerbanken pro Kunde insgesamt bis 100.000 EUR, bzw. bis zu dem gesetzlich festgelegten Betrag in Fremdwährung bei Anlage in Fremdwährung, durch die jeweiligen nationalen Einlagensicherungssysteme geschützt. Sofern die Währung des Einlagensicherungsfonds eine Fremdwährung ist, erfolgt die Sicherung in Fremdwährung. Die Sicherungsgrenze kann dann vom aktuellen Wechselkurs abhängen.
Jüngst sind mit der Richtlinie 2014/49/EU weitere Maßnahmen beschlossen worden, die den Schutz der Anleger und der EU verbessern sollen. So wird die Auszahlungsfrist des Einlagensicherungsfonds von 20 auf 7 Arbeitstage bis 2024 reduziert. Des weiteren erhält jeder Kunde über WeltSparen einen Informationsbogen zur Einlagensicherung von der jeweiligen Bank, bei der eine Einlage erfolgt. Ebenfalls bis 2024 müssen die Finanzmittel im jeweiligen Einlagensicherungsfonds zudem mindestens 0,8% der gedeckten Einlagen entsprechen. Seit Juli 2015 erfolgt die sukzessive Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU in allen Mitgliedsstaaten.
Unsere deutschen Partnerbanken, GRENKE Bank und Hanseatic Bank, sind Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. sowie zusätzlich des Prüfungsverbandes Deutscher Banken e.V. und wirken am Einlagensicherungsfonds mit. Details zur jeweiligen Einlagensicherung finden Sie in den Produktinformationsblättern und unter dem Menüpunkt „Sicherheit“.